Sicherstellung der Grundstücksgewinnsteuern

Sie beabsichtigen Ihr Grundstück zu verkaufen und der zukünftige Erwerber der Liegenschaft verlangt – in weiser Voraussicht auf die Konsequenzen des gesetzlichen Pfandrechts – die Sicherstellung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuer vor dem definitiven Grundbucheintrag. Dann sollten Sie folgende Massnahmen treffen:

  1. Sie erstellen zusammen mit dem Grundbuchamt einen Entwurf des Kaufvertrages.
  2. Sie verlangen vom Grundbuchamt oder vom Kantonalen Steueramt ein Formular für die Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer.
  3. Sie füllen dieses Formular aus und reichen es zusammen mit allen notwendigen Unterlagen an das Kantonale Steueramt ein.

Die Veranlagungsbehörde versucht sodann innert nützlicher Frist die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer zu berechnen. Daraufhin können Sie die Grundstückgewinnsteuer in geeigneter Form sicherstellen.

PS: Sie können die oben erwähnten Arbeiten auch gerne an unsere Frima delegieren und wir werden uns gewissenhaft darum kümmern.

Möchten Sie Ihre Immobilie bestmöglichst verkaufen?

Sie möchten gerne Ihre Immobilie rasch und zum höchstmöglichen Preis verkaufen.

Dies lässt sich jedoch nur mit einem Partner bewerkstelligen, der in allen Fachgebieten eines Immobilienverkaufs (Bautechnik, Vertragsrecht, Steuerrecht und Marketing) kompetent agieren kann.

Diese Fachkompetenz ist ein wesentlicher Pfeiler des Verkaufserfolges der Apfelberg AG. Denn nicht nur der Eigentümer schätzt es, durch Architekten und Ökonomen beraten zu werden, sondern auch der Käufer.

Checkliste für Ihren zukünftigen Immobilienbewirtschafter oder -Verkäufer

Checkliste für die Auswahl Ihres zukünftigen kompetenten Immobilienbewirtschafters oder -maklers

Sie suchen einen kompetenten Immobilienpartner, welcher Ihre Immobilie gewissenhaft bewirtschaften und/oder verkaufen kann?

Im folgenden finden Sie Fragen, die vor Ihrer Wahl eines Immobilienfachmanns zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden sollten. Die meisten Makler oder Bewirtschafter werden Ihnen sehr gerne die für Ihre Entscheidung nötigen Informationen zur Verfügung stellen.

Berufliche Qualifikation

  1. Sind Sie von Hauptberuf Immobilien-Treuhänder resp. -makler?
  2. Haben Sie weiterführende Fachseminare / die Höhere Immobilien-Fachschule SVIT besucht?
  3. Wie viele Jahre arbeiten Sie bereits in der Immobilienbranche resp. im Immobilienverkauf?
  4. Sind Sie Mitglied beim Schweizerischen Verband der Immobilien-Treuhänder SVIT?

Marketingkenntnisse

  1. Verfügen Sie über einen “Marketing-Plan”, der auf meine Bedürfnisse zugeschnitten ist?
  2. Stellen Sie spezifische und aktuelle Marktinformationen zur Verfügung?
    A. Analyse des Marktes / der Wettbewerber / der Angebote
    B. Informationen über allgemeine Markttrends und -bewegungen
  3. Verwenden Sie neben Inseraten und Schildern auch andere Systeme, um potentielle Käufer über mein Objekt zu informieren?

Erfolgsbilanz

  1. Wie ist das Verhältnis Ihrer verkauften Immobilien / Ihrer Exklusivaufträge?
  2. Wie lange ist die durchschnittliche Zeitspanne bis zum Verkauf Ihrer Aufträge?
  3. Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Angebotspreis und Verkaufspreis?
  4. Wie viele Immobilien haben Sie persönlich bereits verkauft. Seit wann verkaufen Sie Immobilien?
  5. Haben Sie Referenzen, welche über Ihre Arbeitsweise Auskunft geben?

Und was tun Sie für mich resp. für uns?

  1. Sind Sie persönlich mein Ansprechpartner oder ist es Ihr Assistent?
  2. Wie oft werden wir miteinander in Verbindung stehen? (regelmässiges Reporting?)
  3. Bieten Sie mir eine Rücktrittsmöglichkeit, falls ich nicht mit Ihren Leistungen zufrieden bin?
  4. Machen Sie die gesamte Verkaufsabwicklung von A – Z für mich? (inklusive Sicherstellung der Finanzierung, Begleitung beim Grundbuchamt, Übergabe des Objektes, Erstellen der ausserordentlichen Abrechnung, HK/BK-Abrechnung, Berechnung Grundstücksgewinnsteuern)

Sollten Sie auf diese Fragen negative oder ausweichende Antworten erhalten, so empfehlen wir Ihnen, sich nach einem neuen Immobilienberater umzusehen. Die Wahl der richtigen Person für die Vermarktung Ihrer Immobilie ist der Wichtigste aller Faktoren.

Setzen Sie auf Kompetenz, eine über 20-jährige Immobilienerfahrung, Referenzen sowie sehr gute Marktkenntnisse. Oder treten Sie ganz einfach mit uns in Kontakt. Gerne garantieren wir Ihnen im Voraus eine professionelle Arbeitsausführung!

Tipps für den Immobilienverkauf

Insel des Wohlstands
Das Immobilienrecht der Schweiz unterliegt diversen kantonalen Sonderregeln

  1. In den Grundsätzen ist das Immobilienrecht der Schweiz landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in den 26 Kantonen zu beachten.
  2. Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.
  3. In vielen Kantonen dürfen Ausländer Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind. Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkäuflichen Objekte hinzu.
  4. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind dafür auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte zuständig.
  5. Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse kantonaler Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.
  6. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen. Die Grundbuchämter werden in der Schweiz von den Kantonen geführt. Insgesamt gibt es circa 340 Grundbuchämter.
  7. In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze. So ist etwa in vielen Kantonen die Vererbung an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.

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Der langfristige Charakter einer Investition in Immobilien sichert zudem eine stabile Vermögensentwicklung. Ergänzt werden diese Vorzüge durch die besondere Stellung des Schweizer Frankens im europäischen Wirtschaftsraum.

Die Anliegen unserer Kunden

Wir gehen auf die Anliegen unserer Kunden ein

So verschieden die Immobilien, so unterschiedlich die Wünsche und Absichten der Eigentümer. Die diesbezügliche Bandbreite reicht von kurzfristiger Renditemaximierung bis hin zu langfristig angelegten Strategien zur Werterhaltung von Immobilien.

Gerne nehmen wir uns Zeit für eine massgeschneiderte und persönliche Betreuung unserer Kunden. Denn für uns ist jede Liegenschaft und jedes Immobilienportfolio eine eigenständige Herausforderung und Chance.