Sie beabsichtigen Ihr Grundstück zu verkaufen und der zukünftige Erwerber der Liegenschaft verlangt – in weiser Voraussicht auf die Konsequenzen des gesetzlichen Pfandrechts – die Sicherstellung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuer vor dem definitiven Grundbucheintrag. Dann sollten Sie folgende Massnahmen treffen:
- Sie erstellen zusammen mit dem Grundbuchamt einen Entwurf des Kaufvertrages.
- Sie verlangen vom Grundbuchamt oder vom Kantonalen Steueramt ein Formular für die Vorausberechnung der Grundstückgewinnsteuer.
- Sie füllen dieses Formular aus und reichen es zusammen mit allen notwendigen Unterlagen an das Kantonale Steueramt ein.
Die Veranlagungsbehörde versucht sodann innert nützlicher Frist die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer zu berechnen. Daraufhin können Sie die Grundstückgewinnsteuer in geeigneter Form sicherstellen.
PS: Sie können die oben erwähnten Arbeiten auch gerne an unsere Frima delegieren und wir werden uns gewissenhaft darum kümmern.
Der SVIT (Schweiz. Verband der Immobilienwirtschaft) stellt nicht nur hohe fachliche, sondern auch ethische Anforderungen an seine Mitglieder. Sie unterstehen strengen Standesregeln und verpflichten sich, ihr Fachwissen und ihre Marktkenntnisse durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung stets auf dem neusten Stand zu halten und sämtliche Immobiliengeschäfte kompetent und transparent abzuwickeln.
Dies lässt sich jedoch nur mit einem Partner bewerkstelligen, der in allen Fachgebieten eines Immobilienverkaufs (Bautechnik, Vertragsrecht, Steuerrecht und Marketing) kompetent agieren kann.
Checkliste für die Auswahl Ihres zukünftigen kompetenten Immobilienbewirtschafters oder -maklers